Gesetzliche Bestimmungen (Governing Law)


Wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen online verkaufen, verlangen Kartennetzwerke (wie Visa und Mastercard), dass Sie transparent darüber informieren, welche Gesetze für Ihre Verkäufe gelten. Der Hinweis auf die anwendbare Rechtsordnung ist eine einfache, aber wesentliche Aussage, die sicherstellt, dass Sie und Ihre Kunden hinsichtlich der rechtlichen Regelungen und Verbraucherrechte übereinstimmen.

Es ist entscheidend, dass die Angaben auf Ihrer Website und zu den anwendbaren Rechtsvorschriften mit dem tatsächlichen Standort Ihres Unternehmens übereinstimmen, um konform zu bleiben. Andernfalls kann dies zu höheren Kosten, Vertragsstrafen durch die Kartensysteme oder niedrigeren Autorisierungsquoten führen.

   


F: Was sind die Anforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf meiner Website?

Die von Ihnen angegebenen anwendbaren Gesetze müssen widerspiegeln und mit dem tatsächlichen Sitz und Betriebsort Ihres Unternehmens übereinstimmen. Sie können nicht einfach einen anderen Ort wählen, nur weil die Gesetze dort "günstiger" erscheinen, wenn Sie dort nicht tatsächlich ein Büro haben und Steuern zahlen.

Es muss für Kunden einfach sein, die Angaben zur anwendbaren Rechtsordnung zu finden. Folgendes ist erforderlich:

  1. Sie müssen einen vollständigen rechtlichen Satz einfügen. Zum Beispiel, wenn das Unternehmen, das die Transaktionen abwickelt, in Deutschland ansässig ist, sollte Ihre AGB einen Satz wie "Ihre Bestellung wird nach deutschem Recht abgewickelt" oder "Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht" enthalten.
  2. Die Angabe zur anwendbaren Rechtsordnung kann auf folgende Weise kommuniziert werden:

   


F: Wenn ich verschiedene Unternehmenseinheiten an verschiedenen Standorten nutze (z.B. eine in den USA und eine in Deutschland), kann ich dann ein einheitliches "globales" Nutzungsrecht verwenden?

Nein. Die auf Ihrer Website angezeigten anwendbaren Gesetze müssen mit der spezifischen Geschäftseinheit übereinstimmen, die die Zahlung des Kunden abwickelt. Wenn Sie beispielsweise die Zahlung eines Kunden aus der Europäischen Union über eine in Deutschland ansässige Gesellschaft abwickeln, muss Ihre Website diesen Kunden darauf hinweisen, dass deutsches Recht anwendbar ist.

Es gibt drei einfache Möglichkeiten, dies umzusetzen. Sie können dynamische Inhalte oder lokalisierte Storefronts verwenden, um sicherzustellen, dass der Käufer die Rechtsordnung sieht, die für das Unternehmen gilt, das seine Zahlung abwickelt. Im Folgenden finden Sie drei Best Practices:

  1. Separate Domains: Verwenden Sie länderspezifische Domains (z.B. .de, .at, .ch). Jede Domain hat ihre eigene Fußzeile und AGB, die ausdrücklich das lokale anwendbare Recht und die Adresse Ihres Unternehmens angeben.
  2. Geo-IP-Routing: Verwenden Sie Geo-IP-Erkennung, um automatisch die Fußzeile und die Seite mit den AGB zu aktualisieren. Wenn die IP-Adresse eines Käufers aus der EU stammt, sollte die Website dynamisch die Adresse Ihrer EU-Gesellschaft und das anwendbare Recht dieses EU-Landes anzeigen.
  3. Hinweis im Checkout: Machen Sie am finalen Punkt des Verkaufs klar, welche Gesellschaft die Zahlung abwickelt (z.B. "Ihre Bestellung wird von [Name der Gesellschaft] abgewickelt und unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland") oder verwenden Sie einen dynamischen Link zum relevanten Satz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

   


F: Ich habe meinen Unternehmenssitz in Deutschland. Kann ich einfach "deutsches Recht" angeben?

Ja, aber präziser ist es. Wenn Ihr Unternehmen in Deutschland ansässig ist, sollten Sie angeben, dass deutsches Recht anwendbar ist. Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland ist die Angabe "Diese Transaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland" oder "Es gilt deutsches Recht" ausreichend und üblich. Es wird empfohlen, bei Bedarf die Angabe des Sitzes der Gesellschaft (z.B. "unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)" oder die Erwähnung des Gerichtsstands für Streitigkeiten) zu präzisieren, insbesondere wenn Sie international tätig sind. Nur Unternehmen außerhalb Deutschlands sollten lediglich ihr Land angeben.